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Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!

Schon bei der ersten Drogenfahrt mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Diese strenge Linie vertrat jüngst (auch) das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. (Beschluss vom 27.06.2018, Az.: 4 MB 45/18) Umstritten ist derzeit, wann es dem Pkw-Fahrer am Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme mangelt. Die meisten Verwaltungsgerichte ziehen die Grenze selbst beim Ersttäter bei 1,0 ng/ml, andere Gerichte erst bei 3,0 ng/ml THC im Blut. Das OVG Schleswig-Holstein vertritt die strenge Linie und hat sich auch nicht von der Linie der Grenzwertkommission vom September 2015 und des 56. Verkehrsgerichtstages vom Januar 2018 beeindrucken lassen. Diese hatten eine Heraufsetzung des maßgeblichen Grenzwertes auf 3,0 ng/ml empfohlen. Laut OVG entspräche es weiterhin dem Stand der Wissenschaft, dass bereits bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht. Wir empfehlen: Wer gelegentlich einen Joint raucht, sollte nach dem Konsum mindestens 24 Stunden, ggf. auch mehrere Tage kein Fahrzeug führen. Feste Regeln gibt es nicht, da die Blutkonzentration von THC und dessen Abbauprodukten stark von der Konsumhäufigkeit- und Menge, sowie der körperlichen Verfasstheit abhängt. Wem der Führerschein lieb ist und wer die 500 Euro Bußgeld sowie die 2 Punkte für eine Drogenfahrt sparen möchte, dem sei empfohlen, auf Drogen zu verzichten. Erst Recht auf regelmäßigen Konsum oder harte Drogen, denn dann ist die Fahrerlaubnis in jedem Fall futsch.

Verkehrsrecht
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5. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
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8. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
9. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
10. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
11. Haftung beim Betrieb von Drohnen
12. Vorsicht bei Fahrschulwagen
13. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
14. Unfall mit Falschparker
15. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
16. Handyverstoß
17. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
18. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
19. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
20. Dashcams vor Gericht
21. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
22. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
23. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
24. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr
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