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Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!

Denn gem. § 18 Abs. 3 StVO hat auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Laut OLG Hamm gilt das auch, wenn auf der Autobahn Stop-and-go-Verkehr herrscht. Der auf die Fahrbahn Auffahrende hat die Vorfahrt so lange zu beachten, wie auf dem Fahrstreifen ein Mindestmaß an Bewegung herrscht. Nur wenn der Verkehr steht, entfällt die Vorfahrt (der Stehenden). Dann kann sich der Auffahrende in Lücken einfädeln. Dabei hat er trotzdem das Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten. (OLG Hamm: Beschluss vom 03.05.2018 – 4 RBs 117/18)

Verkehrsrecht
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12. Vorsicht bei Fahrschulwagen
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15. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
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22. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
23. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
24. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr
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