Skip to content

Haftung beim Betrieb von Drohnen

Schon gewusst? „Drohnen“-Eigentümer sind Halter eines „Luftfahrzeuges“ im Sinne des § 33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Darum haften sie verschuldensunabhängig für Schäden durch Kollisionen der Drohnen mit Personen oder Sachen. Verschuldensunabhängig bedeutet, Drohnenhalter zahlen auch für Schäden, wenn die Drohne wegen einem leeren Akku abstürzt oder von einer Windböe erfasst wird und in ein Gebäude stürzt. Aus diesem Grund müssen Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 0,25 kg vor dem ersten Betrieb an sichtbarer Stelle mit einer dauerhaften und feuerfesten Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein. (§ 19 Abs. 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung; LuftVZO) Als Drohnenhalter sollten Sie also nicht nur darauf achten, wem Sie Ihr gutes Stück zum Fliegen anvertrauen, denn beim Unfall haften Sie in der Regel immer. Sie sollten auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. Nicht nur aus finanziellem Eigeninteresse, sondern weil Drohnenhalter gem. § 43 Abs. 2 LuftVG dazu verpflichtet sind. Übrigens, neben dem Drohnenhalter haftet auch der Drohnenpilot. Jedenfalls bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung. Unser Kanzleiteam wünscht allzeit guten Flug!

Verkehrsrecht
1. Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
2. Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
3. Ich bremse auch für Tiere…
4. Rückschaupflicht vor dem Abbiegen gilt auch bei Überholverbot
5. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
6. Aufgepasst beim Linksabbiegen!
7. Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden
8. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
9. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
10. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
11. Haftung beim Betrieb von Drohnen
12. Vorsicht bei Fahrschulwagen
13. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
14. Unfall mit Falschparker
15. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
16. Handyverstoß
17. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
18. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
19. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
20. Dashcams vor Gericht
21. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
22. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
23. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
24. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr
An den Anfang scrollen