Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
Hat das VG Gelsenkirchen am 6.6.2018 festgestellt (Az. 7 L 2934/17). Ein Radfahrer wurde im Straßenverkehr mit frischem THC im Blut und einer Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille erwischt. Aufgrund des Cannabis-Alkohol-Mischkonsums entzog ihm die zuständige Behörde nicht nur den Führerschein (Pkw und andere fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge), sondern verbot ihm…