Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Hartnäckigkeit zahlt sich aus
7. April 2026 | Arbeitsrecht
Erfreulich ist es, wenn man einem Mandanten auch nach langer Zeit noch zu seinem Recht verhelfen kann. Unser Mandant absolvierte in den Jahren 1970/71 in der DDR seinen Grundwehrdienst bei der Volkspolizei-Bereitschaft. Im Rahmen dieses Dienstes spielte er in einer der Volkspolizei angegliederten Sportgemeinschaft Handball.
Bei einem Training erlitt er eine schwere Augenverletzung, infolge derer die Sehkraft auf dem betroffenen Auge nur noch 5 Prozent betrug. Aufgrund dieser Sehschwäche musste sich unser Mandant beruflich neu orientieren.
Nach der Wende bemühte sich unser Mandant zunächst erfolglos um die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall sowie um eine entsprechende Entschädigung. Im Jahr 2015 kam er zu uns und bat um Prüfung, ob nicht doch noch eine Möglichkeit auf Entschädigung bestehe.
Der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wies die Ansprüche jedoch zurück. Zur Begründung führte er an, der Unfall sei verspätet mitgeteilt worden und habe sich zudem nicht im Rahmen des Wehrdienstes, sondern beim privaten Vereinssport ereignet. Der Unfall sei daher nicht als Arbeitsunfall zu werten. Auch das Widerspruchsverfahren blieb ohne Erfolg.
Daraufhin erhoben wir Klage beim Sozialgericht und bekamen nun Recht: Die Unfallversicherung räumte ein, dass die Frist nicht versäumt worden war, und erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an. Unser Mandant erhält daher nun von der Unfallversicherung eine Verletztenrente – beinahe 50 Jahre nach dem Unfall.
Es kann sich also lohnen, die eigenen Ansprüche hartnäckig zu verfolgen.