
Absicherung durch Ehevertrag
Absicherung durch einen Ehevertrag
Zugegeben – romantisch ist das Thema nicht. Trotzdem sollte ein Ehevertrag für Paare kein Tabu sein. Denn wenn eine Ehe wider Erwarten scheitert, können die finanziellen Folgen erheblich sein. Umso wichtiger ist es, frühzeitig klare und ausgewogene Regelungen zu treffen.
Besonders für Unternehmer und Selbstständige sowie bei unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann eine individuelle Vereinbarung sinnvoll sein. Ohne besondere Regelung leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass das Vermögen automatisch gemeinschaftlich wird. Vielmehr bleibt es grundsätzlich getrennt. Kommt es jedoch zur Scheidung, kann ein Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses erforderlich werden.
Wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann
Gerade bei Unternehmen, Immobilien oder sonstigem werthaltigem Vermögen kann dies wirtschaftlich relevant werden. Hat sich etwa der Wert eines Betriebes während der Ehe deutlich erhöht, kann der gesetzliche Ausgleich im Einzelfall zu erheblichen Belastungen führen. Eine vertragliche Gestaltung kann hier helfen, planbare und interessengerechte Lösungen zu schaffen.
- Betriebsvermögen oder bestimmte Immobilien können gesondert berücksichtigt werden.
- Es kann Gütertrennung vereinbart werden.
- Auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich sind möglich.
Individuelle Gestaltung mit Blick auf die Lebenssituation
Solche Vereinbarungen sollten immer auf die persönliche und wirtschaftliche Situation beider Ehegatten abgestimmt werden. Neben familienrechtlichen Fragen sind häufig auch steuerrechtliche und erbrechtliche Auswirkungen zu beachten. Deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Beratung unverzichtbar.
Wichtig ist zudem, dass die Absprachen ausgewogen und rechtlich zulässig sind. Einseitig belastende oder sittenwidrige Regelungen können ganz oder teilweise unwirksam sein. Auch deshalb kommt es auf eine faire und rechtssichere Ausgestaltung an.
Auch nach der Hochzeit noch möglich
Eine solche Regelung kann nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch noch während der Ehe getroffen werden. Für viele Paare ist das eine sinnvolle Möglichkeit, bestehende Verhältnisse nachträglich klar zu ordnen und für die Zukunft vorzusorgen.
Zu beachten ist außerdem: Eine entsprechende Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wird.
Frühzeitig rechtlich beraten lassen
Ob Unternehmerfamilie, Ehe mit Immobilienvermögen oder unterschiedliche wirtschaftliche Ausgangslagen: Ein Ehevertrag kann helfen, Konflikte zu vermeiden und im Ernstfall klare Verhältnisse zu schaffen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schafft die Grundlage für eine individuelle und rechtssichere Lösung.
Wir von GBKM Rechtsanwälte stehen Ihnen mit fundierter Beratung und konsequenter Vertretung zur Seite.
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